Ihr Immobilienmakler für Kleinmachnow

Graf von Held Immobilien ist Ihr Immobilienmakler in Kleinmachnow. Denn dort sind wir durch unsere Familien und privaten- wie geschäftlichen Aktivitäten fest verankert.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben sich bereits dazu entschlossen?  Die Verkaufsentscheidung zu einer Immobilie fällt nicht immer leicht. Häufig kommen die persönlichen Erinnerungen und emotionalen Werte hinzu. Gern sind wir bei der Verkaufsentscheidung, der Vorbereitung des Verkaufs behilflich und begleiten Sie als Makler während des gesamten Verkaufsprozess.

Graf von Held Immobilien möchte Ihre Erwartungen beim Verkauf Ihrer Immobilie übertreffen und steht Ihnen als kompetenter und integerer Partner zur Seite und begleiten Ihren Immobilienverkauf seriös, zuverlässig und diskret. Durch unsere kostenfreie Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie verschaffen wir Ihnen zunächst Planungssicherheit für den anstehenden Verkaufprozess.

Graf von Held Immobilien ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Immobilienbüro. Wir haben uns als Immobilienmakler spezialisiert auf den Verkauf von Villen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Makler ebenfalls bei der Suche nach einem neuen Eigenheim oder einer Kapitalanlage.

  • Graf von Held Immobilien begleitet als Makler den Verkauf von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien steht für eine professionelle Bewertung- und Marktpreiseinschätzung von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien hat beste Kontakte im Maklernetzwerk, zu Architekten, Notaren und Handwerkern verschiedener Fachbereiche.

Welchen Preis zahlen Kaufinteressenten für Ihre Immobilie in Kleinmachnow?

Einen ersten Eindruck verschafft Ihnen unsere Online-Immobilien-Bewertung. Vollkommen gleich, ob Sie sich zunächst nur über den derzeitigen Marktwert Ihrer Immobilie informieren oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen möchten.
Wir stehen Ihnen als Makler gerne für eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie zur Seite. Für eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie empfehlen wir einen Besichtigungstermin vor Ort- denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten.

Jede Immobilie, ganz gleich ob es sich hierbei um eine Villa, ein Einfamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder ein Industriegebäude handelt und auch jedes Grundstück weisen unzählige Besonderheiten auf, die sich nicht pauschal durch Kennzahlen ermitteln lassen. Auf Grund dessen ist eine persönliche Bewertung eines erfahrenden Maklers unabdingbar.
Exklusiv für Sie als Eigentümer einer Immobilien bewerten wir kostenfrei. Wir freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen.

Um eine Immobilie erfolgreich und zu den bestmöglichen Konditionen zu vermarkten, benötigt es eine gute Vorbereitung und viel Erfahrung. Viele Eigentümer einer Immobilie unterschätzen diesen Aufwand. Hinzu kommt, dass auch bei einem privaten Verkauf diverse Kosten anfallen, wie beispielsweise für die Erstellung einer professionellen Immobilienbewertung, respektive eines  Wertgutachtens, die Erstellung eines Energieausweises oder das Inserieren in diversen Onlineportalen. Zudem beansprucht ein privater Verkauf viel Zeit und bedarf einer ständigen Erreichbarkeit. Des Weiteren gibt es viele kleine Details an die zu denken ist, angefangen bei Altlasten, Baulasten, Einholung von Grundbuchauszügen, Auszügen aus dem Katasteramt, Bebauungsplänen, Nachbarschaftsbebauung, Erbpacht etc.

Die meisten Eigentümer möchten beim Verkauf Ihrer Immobilie den bestmöglichen Preis erzielen. Auf Grund dessen ist eine realistische Marktpreiseinschätzung erforderlich. Denn ein zu hoch gewählter Preis schreckt Käufer ab und bei einer lange Vermarktungsdauer entstehen zusätzlich Kosten für den Leerstand der Immobilie. In den meisten Fällen liegt der Kauf des Eigentums weit zurück und zudem wurden im Laufe der Zeit Modernisierungen vorgenommen, die den Wert der Immobilie beeinflussen können. Des Weiteren hat sich in der Zwischenzeit der Immobilienmarkt stark verändert. Viele Eigentümer überschätzen den Wert der eigenen Immobilie und gehen mit einem über- oder unterschätzen Preis in die Vermarktung. Auf Grund dessen ist eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie unabdingbar, denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, benötigen Sie also einen passenden Verkaufspreis der am Markt akzeptiert wird.

Graf von Held Immobilien möchte Sie bei Ihrem Verkaufsvorhaben professionell und erfolgreich unterstützen. Ganz gleich ob es sich um einen klassischen Verkauf, ein Bieterverfahren, eine Immobilienverrentung im Alter oder eine stille Vermarktung handelt.

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    Was ist eine Immobilie?

    Das Wort Immobilie hat seinen Ursprung aus dem lateinischen. Die Vorsilbe „im“ bedeutet „nicht“ und das lateinische Wort „mobilis“ bedeutet „beweglich“. „im-mobilis“ steht also für „nicht beweglich“. Eine Immobilie kann also als eine nicht bewegliche Sache betrachtet werden. In der Rechts- und Wirtschaftssprache spricht man auch von einem „unbeweglichen Sachgut“. Eine Immobilie ist also ein Bauwerk oder ein Grundstück. Weitere Beispiele für Immobilien sind: Villen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnhäuser, Industriegebäude, Hallen, Garagen, Felder und Flächen. Bauwerke können für sich genommen als Immobilie bezeichnet werden, werden aber üblicher Weise als eine Einheit mit dem Grundstück betrachtet.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (§94) definiert folgendes:

    „(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
    (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.“

    Der Begriff Immobilie bezeichnet im Regelfall also ein Grundstück in Verbindung mit allen darauf befindlichen Gebäuden. Auch beim Kauf von Immobilien ist gewöhnlich ein Grundstück in Verbindung mit dem dazugehörigen Bauwerk gemeint.

    Ein vergleichbarer Begriff für Immobilie ist die „Liegenschaft“. Diese Liegenschaft bennent ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die in der Regel eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von der Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch das darauf gebaute Grundstück. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein. In Deutschland ist der Begriff häufig im amtlichen Sprachgebrauch zu finden.

    Wissenswertes zur Gemeinde Kleinmachnow:

    Kleinmachnow liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark in Brandenburg und ist eine Gemeinde mit ca.20.000 Einwohnern.  Die PLZ von Kleinmachnow ist 14532.

    Kleinmachnow und seine Geographische Lage:

    Der Ort Kleinmachnow wird südlich vom Teltowkanal abgegrenzt, mit Ausnahme des Machnower Sees und im Bereich des historischen Stadtkerns ragt die Gemeinde über den Teltowkanal richtung Süden hinaus. Im Norden, Westen und Osten befindet sich eine Einbuchtung des Berliner Bezirks Steglitz-Zehlendorf die Stadtgrenze zu Berlin. Im Jahre 1996 wurde die Gemeinde durch einen eigenen Autobahnanschluss an die Bundesautobahn 115 erschlossen. Die Gemeinde Kleinmachnow liegt in einer Entfernung zur Potsdamer Innenstadt von ca.16 Kilometer, die Bundeshauptstadt Berlin, mit seinem Stadtzentrum Berlin-Mitte ist in etwa 17 Kilometer entfernt. In der direkten Nachbarschaft sind die Gemeinden Berlin, Teltow und Stahnsdorf.

    Der Teltowkanal bildet die Grenze zwischen den Gemeinden Stahnsdorf, Teltow, Berlin, Potsdam und Kleinmachnow. Die Interessengemeinschaft Teltowkanalaue setzt sich für die Neuanlage durchgängiger Wander- und Radwege zwischen dem S-Bahnhof Teltow-Stadt und dem Potsdamer S-Bahnhof Griebnitzsee an. Die Teltowkanalaue ist ein fester Bestandteil des räumlich übergreifenden Regionalparks TeltowPark.

    Die Schleuse in Kleinmachnow:

    1901 – 1906 wurde der Teltowkanal und die Schleuse in Kleinmachnow errichtet. Die Schleuse war eine große Attraktion und lockte viele Berliner in die umliegenden Gaststätten. Ende des 19. und Anfang des 20. Jahrhunderts dehnte sich Berlin rapide aus und rückte somit die Gemeinde Kleinmachnow in das Blickfeld von Erschließungsgesellschaften. Ab 1906 wurde der Bau der „alten Zehlendorfer Villenkolonie“ begonnen. Auf Grund der folgen des Erste Weltkriegs mussten die Baugesellschaften Liquidation anmelden.

    Die Kolonie Dreilinden wurde erst später zu einem Ortsteil von Kleinmachnow.

    Nach der DDR Wende eröffneten im gesamten Ort Kleinmachnow etliche neue Geschäfte. In den Jahren 2013 lag der Quadratmeterpreis beim Bodenrichtwert in Kleinmachnow zwischen 210,- & 300,- Euro. Kleinmachnow zeichnet sich durch sehr großen Anteil von Einfamilienhäusern (zirka 75 %) & (16 %) Zweifamilienhäusern aus.

    Bürgerhaus in Sommerfeld-Siedlung: In der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow wird seit Ende der 90er Jahre ein Rechtsstreit geführt. Hierbei geht es über die Eigentumsverhältnisse von circa 1.000 Grundstücken. Im Jahre 1927 gründete ein jüdischer Bauunternehmer „Adolf Sommerfeld“, eine Siedlungsgesellschaft. Auf Grund eines Überfalls von Nationalsozialisten, musste er im Jahre 1933 flüchten. Seine Firma wurde „arisiert“. Gegen die Rückgabe des Betriebes 1950 ohne die Grundstücke klagte die Jewish Claims Conference und verkaufte später wegen vermeintlich geringer Erfolgschancen die Ansprüche an den Berliner Rechtsanwalt Christian Meyer. Dieser führte mehrere Gerichtsverfahren und konnte in Einzelfällen eine Rückübertragung oder außergerichtliche Einigungen erreichen. Die Immobilien sollen einen Verkehrswert von circa 45 Millionen Euro haben. 2007 wurde eine Rückübertragung durch das Bundesverwaltungsgericht abgelehnt.

    Nach der Wiedervereinigung Deutschlands hielt sich die Einwohnerzahl bis 1996 auf einem gleichbleibenden Niveau. Aufgrund der ausgesprochen attraktiven Lage von Kleinmachnow, entwickelte sich die Gemeinde Kleinmachnow bis heute zu einem Bevölkerungsanstieg von rund 74 %.

    Zudem ist die Entwicklung der Einwohnerzahlen in Kleinmachnow von einer starken Zuwanderung von junger Familien geprägt. In etwa ein Sechstel der Einwohner in Kleinmachnow sind unter 13 Jahren alt. Die Gemeinde Kleinmachnow zählt damit zu einer der kinderreichsten Gemeinden im Land Brandenburg.

    Eine Fusion der Gemeinden Kleinmachnow, Stahnsdorf und Teltow wurde bereits zu DDR Zeiten angedacht. Im Jahre 1972 wurde verwaltungsorganisatorisch einen Gemeindeverband gebildet.

    Das Wappen von Kleinmachnow:

    Der Oberpräsident der Provinz Brandenburg verlieh am 06.02.1937 der Gemeinde Kleinmachnow das Wappen. Blasonierung: „Geteilt von Blau und Silber, oben ein silbernes rotbedachtes Schleusengebäude mit drei schwarzen Schleusentoren, das mittlere aufgezogen; unten drei schwarze Mauerhaken, der linke gegengewendet.“ Es stellt im oberen Teil das Tor der Schleuse Kleinmachnows dar, im unteren Teil die drei Gemshörner aus dem Wappen derer von Hake.

    Der Straßenverkehr in Kleinmachnow:

    Kleinmachnow befindet sich an der Bundesautobahn A115. Nahe der südlichen Grenze von Kleinmachnow liegt die Landesstraße L40. Sie verbindet das südliche Berliner Umland über Stahnsdorf, Teltow, Mahlow, Schönefeld nach Berlin Treptow. Der Flughafen Berlin-Tegel ist in weniger als 25 Kilometern zu erreichen, zum Flughafen Berlin-Schönefeld BER sind es gerade einmal 30 Kilometer von Kleinmachnow entfernt. Für den öffentlichen Personennahverkehr gibt es diverse Buslinien in Kleinmachnow. Alle Linien befinden sich im Tarifgebiet Berlin C bzw. Potsdam C. Der S-Bahnhof Berlin-Wannsee bietet Anschlüsse an den Fernverkehr. Hier fahren verschiedene Regionalbahnen. Von Kleinmachnow sind die Berliner Bahnhöfe Potsdamer Platz und Zoologischer Garten in zirka 45 Minuten erreichbar.

    Im Norden der Gemeinde Kleinmachnow verläuft die ehemalige Trasse der Berlin-Potsdamer Eisenbahn „Stammbahn“, auf der zwischen Düppel und Griebnitzsee kein Verkehr mehr stattfindet. Auf Grund einer besseren Anbindung des Europarc Dreilinden wurden diverse Alternativen für eine Wiederaufnahme im Regional- oder S-Bahn-Verkehr geprüft. Bis heute lehnte der VBB die Verlängerung der S-Bahnlinie S25 von Teltow nach Kleinmachnow ab.

    Wissenswertes zum Immobilienmakler:

    Die Begrifflichkeit des Maklers erklärt sich in seiner ursprünglichen Bedeutung „Geschäfte machen“. Ein Makler fungiert als Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen. Am meisten kommt vor allem das Makeln von Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren zum tragen. Die rechtlichen Erfordernisse zur Ausübung des Berufs werden in der Makler– und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

    Ein Immobilienmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder eine Gelegenheit vermittelt und somit als Makler zwischen Eigentümer und Interessenten tätig ist. Im Fall durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt, stellt der Makler eine Provision „Courtage“, deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis oder auch Mietpreis richtet.

    Ein Immobilienmakler benötigt neben der Gewerbeanmeldung in jedem Fall eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit. Diese Erlaubnis umfasst: die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über: Grundstücke bzw. Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.

    Der Nachweismakler leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist in diesem Sinne nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Suche und Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten. Als reiner Nachweismakler bedarf es keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler muss lediglich eine konkrete Abschlussmöglichkeit benennen.  Im Gegensatz zum Nachweismakler ermöglicht der Vermittlungsmakler es dem Interessenten, ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzugehen und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken. Ein nicht abschlussbereiten Interessenten muss also abschlussbereit geführt werden.

    Der Immobilienmakler verhandelt mit allen Vertragsparteien, bis das Geschäft zum Abschluss gebracht wurde. Für Üblich wird der Vermittlungsmakler als Verkäufer mit besonderen Pflichten betrachtet. Je nach den rechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes und der Situation auf dem Immobilienmarkt, kann die Zahlung der Provision variieren.  Für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) erhält der Immobilienmakler eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und dem Käufer / Kaufinteressenten geschlossen. Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Unabdingbarer Bestandteil ist das Provisionsversprechen des oder der Auftraggeber, ferner die Tätigkeit den gewünschten Erfolg bewirkt. In seltenen Fällen, gibt es einen „Festpreismakler“ bei dem die Provision unabhängig vom erfolgreichen Verkauf ist. Die Provision wird i.d.R. bei Abschluss des vermittelten Vertrags fällig.

    Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Vertrags besteht. Diese Voraussetzung obliegt im Streitfall beim Makler und er muss diese beweisen. Die Höhe der Maklercourtage, die in § 652BGB als „Mäklerlohn“ bezeichnet wird, kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden und richtet sich nach der Lage am Markt, dem Verkaufspreis der Immobilie sowie den Markt üblichen Konditionen. Üblicherweise liegt die Courtage bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises, bei privaten Immobilienvermietungen bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten und bei gewerblichen Immobilienverkäufen je nach den individuellen Preisabsprachen zwischen Makler und Auftraggeber. Die marktübliche Höhe der Makler Courtage in % bei Immobilienverkäufen weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Des weiteren werden teilweise die Provision zwischen Käufer- und Verkäuferpartei geteilt (häufig zu gleichen Teilen). Die Provision des Verkäufers wird in der Branche als Innenprovision, die des Käufers als Außenprovision benannt. In manchen Fällen wird zwischen Makler und Verkäufer eine Mehrerlösvereinbarung getroffen. Hierbei wird zu der regulären Provision eine zusätzliche Provision gezahlt, wenn der Verkaufspreis eine bestimmte Schwelle übersteigt.

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