Ihr Immobilienmakler für Michendorf

Graf von Held Immobilien ist Ihr Immobilienmakler in Michendorf und Umgebung. Denn dort sind wir durch unsere Familien und privaten- wie geschäftlichen Aktivitäten fest verankert.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben sich bereits dazu entschlossen?  Die Verkaufsentscheidung zu einer Immobilie fällt nicht immer leicht. Häufig kommen die persönlichen Erinnerungen und emotionalen Werte hinzu. Gern sind wir bei der Verkaufsentscheidung, der Vorbereitung des Verkaufs behilflich und begleiten Sie als Makler während des gesamten Verkaufsprozess.

Graf von Held Immobilien möchte Ihre Erwartungen beim Verkauf Ihrer Immobilie übertreffen und steht Ihnen als kompetenter und integerer Partner zur Seite und begleiten Ihren Immobilienverkauf seriös, zuverlässig und diskret. Durch unsere kostenfreie Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie verschaffen wir Ihnen zunächst Planungssicherheit für den anstehenden Verkaufprozess.

Graf von Held Immobilien ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Immobilienbüro. Wir haben uns als Immobilienmakler spezialisiert auf den Verkauf von Villen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Makler ebenfalls bei der Suche nach einem neuen Eigenheim oder einer Kapitalanlage.

  • Graf von Held Immobilien begleitet als Makler den Verkauf von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien steht für eine professionelle Bewertung- und Marktpreiseinschätzung von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien hat beste Kontakte im Maklernetzwerk, zu Architekten, Notaren und Handwerkern verschiedener Fachbereiche.

Welchen Preis zahlen Kaufinteressenten für Ihre Immobilie in Michendorf und Umgebung?

Einen ersten Eindruck verschafft Ihnen unsere Online-Immobilien-Bewertung. Vollkommen gleich, ob Sie sich zunächst nur über den derzeitigen Marktwert Ihrer Immobilie informieren oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen möchten.
Wir stehen Ihnen als Makler gerne für eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie zur Seite. Für eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie empfehlen wir einen Besichtigungstermin vor Ort- denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten.

Jede Immobilie, ganz gleich ob es sich hierbei um eine Villa, ein Einfamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder ein Industriegebäude handelt und auch jedes Grundstück weisen unzählige Besonderheiten auf, die sich nicht pauschal durch Kennzahlen ermitteln lassen. Auf Grund dessen ist eine persönliche Bewertung eines erfahrenden Maklers unabdingbar.
Exklusiv für Sie als Eigentümer einer Immobilien bewerten wir kostenfrei. Wir freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen.

Um eine Immobilie erfolgreich und zu den bestmöglichen Konditionen zu vermarkten, benötigt es eine gute Vorbereitung und viel Erfahrung. Viele Eigentümer einer Immobilie unterschätzen diesen Aufwand. Hinzu kommt, dass auch bei einem privaten Verkauf diverse Kosten anfallen, wie beispielsweise für die Erstellung einer professionellen Immobilienbewertung, respektive eines  Wertgutachtens, die Erstellung eines Energieausweises oder das Inserieren in diversen Onlineportalen. Zudem beansprucht ein privater Verkauf viel Zeit und bedarf einer ständigen Erreichbarkeit. Des Weiteren gibt es viele kleine Details an die zu denken ist, angefangen bei Altlasten, Baulasten, Einholung von Grundbuchauszügen, Auszügen aus dem Katasteramt, Bebauungsplänen, Nachbarschaftsbebauung, Erbpacht etc.

Die meisten Eigentümer möchten beim Verkauf Ihrer Immobilie den bestmöglichen Preis erzielen. Auf Grund dessen ist eine realistische Marktpreiseinschätzung erforderlich. Denn ein zu hoch gewählter Preis schreckt Käufer ab und bei einer lange Vermarktungsdauer entstehen zusätzlich Kosten für den Leerstand der Immobilie. In den meisten Fällen liegt der Kauf des Eigentums weit zurück und zudem wurden im Laufe der Zeit Modernisierungen vorgenommen, die den Wert der Immobilie beeinflussen können. Des Weiteren hat sich in der Zwischenzeit der Immobilienmarkt stark verändert. Viele Eigentümer überschätzen den Wert der eigenen Immobilie und gehen mit einem über- oder unterschätzen Preis in die Vermarktung. Auf Grund dessen ist eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie unabdingbar, denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, benötigen Sie also einen passenden Verkaufspreis der am Markt akzeptiert wird.

Graf von Held Immobilien möchte Sie bei Ihrem Verkaufsvorhaben professionell und erfolgreich unterstützen. Ganz gleich ob es sich um einen klassischen Verkauf, ein Bieterverfahren, eine Immobilienverrentung im Alter oder eine stille Vermarktung handelt.

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    Was ist eine Immobilie?

    Das Wort Immobilie hat seinen Ursprung aus dem lateinischen. Die Vorsilbe „im“ bedeutet „nicht“ und das lateinische Wort „mobilis“ bedeutet „beweglich“. „im-mobilis“ steht also für „nicht beweglich“. Eine Immobilie kann also als eine nicht bewegliche Sache betrachtet werden. In der Rechts- und Wirtschaftssprache spricht man auch von einem „unbeweglichen Sachgut“. Eine Immobilie ist also ein Bauwerk oder ein Grundstück. Weitere Beispiele für Immobilien sind: Villen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnhäuser, Industriegebäude, Hallen, Garagen, Felder und Flächen. Bauwerke können für sich genommen als Immobilie bezeichnet werden, werden aber üblicher Weise als eine Einheit mit dem Grundstück betrachtet.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (§94) definiert folgendes:

    „(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
    (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.“

    Der Begriff Immobilie bezeichnet im Regelfall also ein Grundstück in Verbindung mit allen darauf befindlichen Gebäuden. Auch beim Kauf von Immobilien ist gewöhnlich ein Grundstück in Verbindung mit dem dazugehörigen Bauwerk gemeint.

    Ein vergleichbarer Begriff für Immobilie ist die „Liegenschaft“. Diese Liegenschaft bennent ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die in der Regel eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von der Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch das darauf gebaute Grundstück. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein. In Deutschland ist der Begriff häufig im amtlichen Sprachgebrauch zu finden.

    Wissenswertes zu Michendorf:

    Michendorf ist eine Gemeinde in Brandenburg. Diese liegt im Landkreis Potsdam-Mittelmark und ist ca. 9 Km südlich von der Landeshauptstadt Potsdam gelegen. Die Postleitzahl in Michendorf ist 14552. Die Gemeinde Michendorf umfasst eine Fläche von 68,51 km².

    Michendorf besteht aus sechs Ortsteilen: Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken, Wildenbruch und Wilhelmshorst. Zum Ortsteil Wildenbruch gehören zudem Wildenbruch-Bergheide, Wildenbruch-Lehnmarke und Wildenbruch-Six. Des Weiteren zählen zu den sechs Ortsteilen die historisch gewachsenen Wohnplätze ohne Rechtsstatus: Alt Langerwisch, Neu Langerwisch, Galgenberg, Gut Breite, Lienewitz, Siedlung Michendorf West, Siedlung Willichslust, Tannenhof, Teufelshorn, Waldhaus und Weinberg. Im Süden grenzt die Gemeinde Michendorf an den Großen Seddiner See. Westlich gelegen liegt der Große und der Kleine Lienewitzsee. Südlich gelegen der Fresdorfer See, das Poschfenn und der Katzwinkel. Im Nordwesten liegt die Grenze zum Schwielowsee.

    Die Region der Gemeinde Michendorf zählt geologisch zum glaziären Aufschüttungsgebiet des nördlichen Mitteleuropas und ist Teil der naturräumlichen Großeinheit Mittelbrandenburgische Platten und Niederungen.  Die Gemarkungen der Ortsteile Wilhelmshorst, Michendorf und Gebiete von Langerwisch und Wildenbruch liegen in der nordöstlichen Region der naturräumlichen Haupteinheit Beelitzer Heide, die durch flache Grundmoränenflächen (z. B. Michendorf), Talsandflächen sowie Stauch- und Endmoränenflächen geprägt ist.

    Die Gesamtwaldfläche in Michendorf zählt ca. 2.941 ha. Aktuell wird ein große Menger der Forstflächen von Nadelwaldbeständen vereinnahmt.

    Der innerhalb des Berliner Autobahnrings gelegene Gemeindeteil von Michendorf mit seinen Ortsteilen Wilhelmshorst, Michendorf und Langerwisch, trotz ausgedehnter Waldflächen suburban von Potsdam geprägt ist, haben die im süden gelegenen, kleinen Ortsteile Fresdorf und Stücken bereits einen ländlichen Wohncharakter. Michendorf und seine Ortsteile gehörten 1952 bis 1993 zum Kreis Potsdam-Land. Seit 1993 befindet sich die Gemeinde im Landkreis Potsdam-Mittelmark. Das Amt Michendorf wurde 1992 gegründet, in dem sich die späteren Ortsteile Fresdorf, Langerwisch, Michendorf, Stücken Wildenbruch und Wilhelmshorst zu einer Verwaltungsgemeinschaft zusammengeschlossen. Im Zusammenhang der Gemeindereform 2003 in Brandenburg wurden die sechs amtsangehörigen Gemeinden per Gesetz zur neuen Großgemeinde Michendorf zusammengelegt. Der Zwangszusammenlegung wurde von der namensgebenden Gemeinde Michendorf vor dem Verfassungsgericht angefochten. Die Verfassungsbeschwerde der Gemeinde Michendorf wurde im Jahre 2005 Angewiesen.

    Michendorf hat Anschluss an die Bundesstraße 2 zwischen Potsdam und Beelitz. Zudem beginnt die Landesstraße L 77 nach Kleinmachnow in Michendorf. Die Bundesautobahn A10 mit dem südlichen Berliner Ring, hat eine eigene Anschlussstelle für die Gemeinde Michendorf. Am Bahnhof Michendorf und am Bahnhof Wilhelmshorst hat man Anschluss an Züge der Regional-Express-Linie RE 7 und der Regionalbahnlinie RB 33 sowie der Regionalbahnlinie RB 23.

    Der vorangegangene Artikel basiert auf dem Artikel Michendorf aus der freien Enzyklopädie Wikipedia und steht unter der Lizenz Creativ Commons Attribution/ShareAlike. In Wikipedia finden Sie eine Liste der Autoren.

    Wissenswertes zum Immobilienmakler:

    Die Begrifflichkeit des Maklers erklärt sich in seiner ursprünglichen Bedeutung „Geschäfte machen“. Ein Makler fungiert als Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen. Am meisten kommt vor allem das Makeln von Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren zum tragen. Die rechtlichen Erfordernisse zur Ausübung des Berufs werden in der Makler– und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

    Ein Immobilienmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder eine Gelegenheit vermittelt und somit als Makler zwischen Eigentümer und Interessenten tätig ist. Im Fall durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt, stellt der Makler eine Provision „Courtage“, deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis oder auch Mietpreis richtet.

    Ein Immobilienmakler benötigt neben der Gewerbeanmeldung in jedem Fall eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit. Diese Erlaubnis umfasst: die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über: Grundstücke bzw. Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.

    Der Nachweismakler leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist in diesem Sinne nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Suche und Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten. Als reiner Nachweismakler bedarf es keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler muss lediglich eine konkrete Abschlussmöglichkeit benennen.  Im Gegensatz zum Nachweismakler ermöglicht der Vermittlungsmakler es dem Interessenten, ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzugehen und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken. Ein nicht abschlussbereiten Interessenten muss also abschlussbereit geführt werden.

    Der Immobilienmakler verhandelt mit allen Vertragsparteien, bis das Geschäft zum Abschluss gebracht wurde. Für Üblich wird der Vermittlungsmakler als Verkäufer mit besonderen Pflichten betrachtet. Je nach den rechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes und der Situation auf dem Immobilienmarkt, kann die Zahlung der Provision variieren.  Für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) erhält der Immobilienmakler eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und dem Käufer / Kaufinteressenten geschlossen. Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Unabdingbarer Bestandteil ist das Provisionsversprechen des oder der Auftraggeber, ferner die Tätigkeit den gewünschten Erfolg bewirkt. In seltenen Fällen, gibt es einen „Festpreismakler“ bei dem die Provision unabhängig vom erfolgreichen Verkauf ist. Die Provision wird i.d.R. bei Abschluss des vermittelten Vertrags fällig.

    Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Vertrags besteht. Diese Voraussetzung obliegt im Streitfall beim Makler und er muss diese beweisen. Die Höhe der Maklercourtage, die in § 652BGB als „Mäklerlohn“ bezeichnet wird, kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden und richtet sich nach der Lage am Markt, dem Verkaufspreis der Immobilie sowie den Markt üblichen Konditionen. Üblicherweise liegt die Courtage bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises, bei privaten Immobilienvermietungen bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten und bei gewerblichen Immobilienverkäufen je nach den individuellen Preisabsprachen zwischen Makler und Auftraggeber. Die marktübliche Höhe der Makler Courtage in % bei Immobilienverkäufen weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Des weiteren werden teilweise die Provision zwischen Käufer- und Verkäuferpartei geteilt (häufig zu gleichen Teilen). Die Provision des Verkäufers wird in der Branche als Innenprovision, die des Käufers als Außenprovision benannt. In manchen Fällen wird zwischen Makler und Verkäufer eine Mehrerlösvereinbarung getroffen. Hierbei wird zu der regulären Provision eine zusätzliche Provision gezahlt, wenn der Verkaufspreis eine bestimmte Schwelle übersteigt.

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