Ihr Immobilienmakler für Berlin

Graf von Held Immobilien ist Ihr Immobilienmakler in Berlin. Denn dort sind wir durch unsere Familien und privaten- wie geschäftlichen Aktivitäten fest verankert.

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Immobilie zu verkaufen oder haben sich bereits dazu entschlossen?  Die Verkaufsentscheidung zu einer Immobilie fällt nicht immer leicht. Häufig kommen die persönlichen Erinnerungen und emotionalen Werte hinzu. Gern sind wir bei der Verkaufsentscheidung, der Vorbereitung des Verkaufs behilflich und begleiten Sie als Makler während des gesamten Verkaufsprozess.

Graf von Held Immobilien möchte Ihre Erwartungen beim Verkauf Ihrer Immobilie übertreffen und steht Ihnen als kompetenter und integerer Partner zur Seite und begleiten Ihren Immobilienverkauf seriös, zuverlässig und diskret. Durch unsere kostenfreie Marktpreiseinschätzung Ihrer Immobilie verschaffen wir Ihnen zunächst Planungssicherheit für den anstehenden Verkaufprozess.

Graf von Held Immobilien ist ein unabhängiges und inhabergeführtes Immobilienbüro. Wir haben uns als Immobilienmakler spezialisiert auf den Verkauf von Villen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken. Selbstverständlich unterstützen wir Sie als Makler ebenfalls bei der Suche nach einem neuen Eigenheim oder einer Kapitalanlage.

  • Graf von Held Immobilien begleitet als Makler den Verkauf von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern und Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien steht für eine professionelle Bewertung- und Marktpreiseinschätzung von Villen, Häusern, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäusern sowie Grundstücken.
  • Graf von Held Immobilien hat beste Kontakte im Maklernetzwerk, zu Architekten, Notaren und Handwerkern verschiedener Fachbereiche.

Welchen Preis zahlen Kaufinteressenten für Ihre Immobilie in Berlin?

Einen ersten Eindruck verschafft Ihnen unsere Online-Immobilien-Bewertung. Vollkommen gleich, ob Sie sich zunächst nur über den derzeitigen Marktwert Ihrer Immobilie informieren oder ob Sie Ihre Immobilie zu den bestmöglichen Bedingungen verkaufen möchten.
Wir stehen Ihnen als Makler gerne für eine kostenlose und unverbindliche Wertermittlung Ihrer Immobilie zur Seite.

Für eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie empfehlen wir einen Besichtigungstermin vor Ort- denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten. Jede Immobilie, ganz gleich ob es sich hierbei um eine Villa, ein Einfamilienhaus, ein Doppel- oder Reihenhaus, ein Mehrfamilienhaus, ein Wohn- und Geschäftshaus oder ein Industriegebäude handelt und auch jedes Grundstück weisen unzählige Besonderheiten auf, die sich nicht pauschal durch Kennzahlen ermitteln lassen. Auf Grund dessen ist eine persönliche Bewertung eines erfahrenden Maklers unabdingbar.
Exklusiv für Sie als Eigentümer einer Immobilien bewerten wir kostenfrei. Wir freuen uns, Sie persönlich kennen zu lernen.

Um eine Immobilie erfolgreich und zu den bestmöglichen Konditionen zu vermarkten, benötigt es eine gute Vorbereitung und viel Erfahrung. Viele Eigentümer einer Immobilie unterschätzen diesen Aufwand. Hinzu kommt, dass auch bei einem privaten Verkauf diverse Kosten anfallen, wie beispielsweise für die Erstellung einer professionellen Immobilienbewertung, respektive eines  Wertgutachtens, die Erstellung eines Energieausweises oder das Inserieren in diversen Onlineportalen. Zudem beansprucht ein privater Verkauf viel Zeit und bedarf einer ständigen Erreichbarkeit. Des Weiteren gibt es viele kleine Details an die zu denken ist, angefangen bei Altlasten, Baulasten, Einholung von Grundbuchauszügen, Auszügen aus dem Katasteramt, Bebauungsplänen, Nachbarschaftsbebauung, Erbpacht etc.

Die meisten Eigentümer möchten beim Verkauf Ihrer Immobilie den bestmöglichen Preis erzielen. Auf Grund dessen ist eine realistische Marktpreiseinschätzung erforderlich. Denn ein zu hoch gewählter Preis schreckt Käufer ab und bei einer lange Vermarktungsdauer entstehen zusätzlich Kosten für den Leerstand der Immobilie. In den meisten Fällen liegt der Kauf des Eigentums weit zurück und zudem wurden im Laufe der Zeit Modernisierungen vorgenommen, die den Wert der Immobilie beeinflussen können. Des Weiteren hat sich in der Zwischenzeit der Immobilienmarkt stark verändert. Viele Eigentümer überschätzen den Wert der eigenen Immobilie und gehen mit einem über- oder unterschätzen Preis in die Vermarktung. Auf Grund dessen ist eine detaillierte Einschätzung Ihrer Immobilie unabdingbar, denn die Wertermittlung einer Immobilie ist ein feinfühliger Prozess, bei dem sämtliche Faktoren genauestens in Betracht gezogen werden sollten. Um ein optimales Ergebnis zu erzielen, benötigen Sie also einen passenden Verkaufspreis der am Markt akzeptiert wird.

Graf von Held Immobilien möchte Sie bei Ihrem Verkaufsvorhaben professionell und erfolgreich unterstützen. Ganz gleich ob es sich um einen klassischen Verkauf, ein Bieterverfahren, eine Immobilienverrentung im Alter oder eine stille Vermarktung handelt.

Ihr Kontakt zu Graf von Held Immobilien in Berlin

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    Was ist eine Immobilie?

    Das Wort Immobilie hat seinen Ursprung aus dem lateinischen. Die Vorsilbe „im“ bedeutet „nicht“ und das lateinische Wort „mobilis“ bedeutet „beweglich“. „im-mobilis“ steht also für „nicht beweglich“. Eine Immobilie kann also als eine nicht bewegliche Sache betrachtet werden. In der Rechts- und Wirtschaftssprache spricht man auch von einem „unbeweglichen Sachgut“. Eine Immobilie ist also ein Bauwerk oder ein Grundstück.

    Weitere Beispiele für Immobilien sind: Villen, Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften, Reihenhäuser, Wohnhäuser, Industriegebäude, Hallen, Garagen, Felder und Flächen.

    Bauwerke können für sich genommen als Immobilie bezeichnet werden, werden aber üblicher Weise als eine Einheit mit dem Grundstück betrachtet.

    Das Bürgerliche Gesetzbuch (§94) definiert folgendes:

    „(1) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks gehören die mit dem Grund und Boden fest verbundenen Sachen, insbesondere Gebäude, sowie die Erzeugnisse des Grundstücks, solange sie mit dem Boden zusammenhängen. Samen wird mit dem Aussäen, eine Pflanze wird mit dem Einpflanzen wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
    (2) Zu den wesentlichen Bestandteilen eines Gebäudes gehören die zur Herstellung des Gebäudes eingefügten Sachen.“

    Der Begriff Immobilie bezeichnet im Regelfall also ein Grundstück in Verbindung mit allen darauf befindlichen Gebäuden. Auch beim Kauf von Immobilien ist gewöhnlich ein Grundstück in Verbindung mit dem dazugehörigen Bauwerk gemeint.

    Ein vergleichbarer Begriff für Immobilie ist die „Liegenschaft“. Diese Liegenschaft bennent ein oder mehrere Grundstücke oder Gebäude, die in der Regel eine funktionale Einheit bilden, in gewisser Weise zusammenhängen und von der Umgebung abgegrenzt sind, unabhängig von ihrer Flächenausdehnung und der Überschreitung von Grenzen. Die Liegenschaft umfasst sowohl das Grundstück als auch das darauf gebaute Grundstück. Im Bebauungsplan kann für Liegenschaften die private, gewerbliche oder industrielle Bebauung vorgesehen sein. In Deutschland ist der Begriff häufig im amtlichen Sprachgebrauch zu finden.

    Wissenswertes zu Berlin:

    Berlin ist die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. 1237 wurde Berlin erstmals urkundlich erwähnt. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs wurde Berlin im Jahre 1945 von den Siegermächten geteilt: Ost-Berlin war ab 1949 die Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik (DDR), hingegen West-Berlin schloss sich an die alte Bundesrepublik Deutschland an. Mit der deutschen Wiedervereinigung im Jahr 1990 wuchsen die beiden Berliner Stadthälften wieder zusammen. Die Stadt Berlin wurde gesamtdeutsche Hauptstadt.

    Die Stadt Berlin hat rund 3,7 Mio. Einwohnern und zählt damit zu den bevölkerungsreichsten Städten Deutschlands. Der Stadtstaat Berlin besteht aus zwölf Bezirken. Diese unterteilen sich in 96 Ortsteile. Berlin wird vom Senat von Berlin und den zwölf Bezirksverwaltungen verwaltet. Steglitz-Zehlendorf ist der sechste Verwaltungsbezirk von Berlin und zählte eine Einwohnerzahl von 308.697 Einwohnern (Stand 31.12.2019). Der Bezirk Steglitz-Zehlendorf entstand 2001 im Zuge der Verwaltungsreform durch die Zusammenlegung der früheren Bezirke Steglitz und Zehlendorf.

    Steglitz-Zehlendorf gilt als verhältnismäßig wohlhabendes Wohngebiet mit einer günstigen Sozialstruktur. Die meisten Einkommensmillionäre Berlins wohnen in diesem Bezirk.

    Zu Steglitz-Zehlendorf gehören die nachfolgenden Ortsteile:

    Steglitz Südende

    Steglitz Bismarckviertel

    Lichterfelde West

    Lichterfelde Süd

    Lichterfelde Ost

    Lankwitz

    Zehlendorf Düppel

    Zehlendorf Schlachtensee

    Zehlendorf Schönow

    Zehlendorf Onkel-Toms-Hütte

    Dahlem

    Nikolassee

    Schwanenwerder

    Wannsee

    Wannsee Kohlhasenbrück

    Wannsee Steinstücken

    Wannsee Heckeshorn

    Wannsee am Sandwerder

    Wannsee Stolpe

    Die Postleitzahlen von Steglitz-Zehlendorf lauten: 12157, 12161, 12163, 12165, 12167, 12169, 12203, 12205, 12207, 12209, 12247, 12249, 14109, 14129, 14163, 14165, 14167, 14169, 14193, 14195

    Im Ortsteil Dahlem finden sich etliche wissenschaftlicher Einrichtungen und die Freien Universität.

    Steglitz-Zehlendorf mündet im Westen an die Landeshauptstadt von Brandenburg: Potsdam, In Berlin an die Bezirke Charlottenburg-Wilmersdorf & Tempelhof-Schöneberg.

    An der südlichen Landesgrenze liegen Kleinmachnow und Teltow. Der westlichste Punkt Berlins befindet sich im Ortsteil Wannsee in der Havel. Im Bezirk Steglitz-Zehlendorf findet man ausgedehnte Erholungsgebiete, Villensiedlungen sowie unterschiedliche Wohn- und Gewerbelagen. Westlich gelegen finden sich Erholungsgebiete wie der Wannsee, der südliche Grunewald mit seinen Seen Krumme Lanke und Schlachtensee.

    Charlottenburg-Wilmersdorf gilt als bürgerlicher Wohnort von Berlin und weist eine gute Sozialstruktur auf. Charlottenburg-Wilmersdorf ist eines der umsatzstärksten Geschäfts- und Handelszentren in Berlin. Am Kurfürstendamm befindet sich die Europäische Filmakademie, die jährlich die Verleihung des Europäischen Filmpreises ausrichtet. Charlottenburg errichtet und 1705 die Stadt Charlottenburg gegründet wurde. Bis zur Eingemeindung zu Groß-Berlin im Jahr 1920 entwickelte sich Charlottenburg zur reichsten Stadt Preußens.

    Der ehemalige Bezirk Wilmersdorf und heutige Ortsteil wurde nach 1220 gegründet. Seit 1912 führte die Stadt die Bezeichnung BerlinWilmersdorf. Der Bezirk entstand zum 01. 01.2001 durch den Zusammenschluss der beiden ehemaligen West-Berliner Bezirke Charlottenburg und Wilmersdorf. Im Jahr 2004 wurde der Bezirk in die heutigen Ortsteile gegliedert.

    Ortsteile:

    Charlottenburg

    Altstadt Charlottenburg

    Witzleben

    Klausenerplatz

    Kalowswerder

    Lietzow

    Wilmersdorf

    Güntzelkiez

    Rheingauviertel

    Künstlerkolonie

    Schmargendorf

    Grunewald

    Westend

    Villenkolonie Westend

    Neu-Westend

    Pichelsberg

    Ruhleben

    Siedlung Eichkamp

    Siedlung Heerstraße

    Charlottenburg Nord

    Jungfernheide

    Paul-Hertz-Siedlung

    Plötzensee

    Großsiedlung Siemensstadt

    Halensee

    Die Postleitzahlen in CharlottenburgWilmersdorf lauten: 10585, 10587, 10589, 10623, 10625, 10627, 10629, 14052, 14055, 14057, 14059, 10707, 10709, 10713, 10715, 10717, 10719, 10777, 14197, 14193–14199, 14193,14050, 14052, 14053, 14055, 14057, 14059,13627,10709, 10711

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    Wissenswertes zum Immobilienmakler:

    Die Begrifflichkeit des Maklers erklärt sich in seiner ursprünglichen Bedeutung „Geschäfte machen“. Ein Makler fungiert als Vermittler einer Gelegenheit zum Abschluss von Kaufverträgen. Am meisten kommt vor allem das Makeln von Grundstücken oder Mietverhältnissen, sowie von Wertpapieren zum tragen. Die rechtlichen Erfordernisse zur Ausübung des Berufs werden in der Makler– und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.

    Ein Immobilienmakler ist ein selbstständiger Gewerbetreibender, der eine Gelegenheit für einen Kaufvertrag oder Mietvertrag für Immobilien nachweist oder eine Gelegenheit vermittelt und somit als Makler zwischen Eigentümer und Interessenten tätig ist. Im Fall durch seine Tätigkeit ein Vertrag zustande kommt, stellt der Makler eine Provision „Courtage“, deren Höhe üblicherweise nach dem Kaufpreis oder auch Mietpreis richtet.

    Ein Immobilienmakler benötigt neben der Gewerbeanmeldung in jedem Fall eine behördliche Erlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung zur Ausübung seiner Tätigkeit. Diese Erlaubnis umfasst: die Vermittlung des Abschlusses (Vermittlungsmakler) oder den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss (Nachweismakler) von Verträgen über: Grundstücke bzw. Immobilien, grundstücksgleiche Rechte, vermietete Wohnräume und gewerbliche Räume.

    Der Nachweismakler leistet lediglich den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages. Er ist in diesem Sinne nicht verantwortlich für die Güte einer Leistung, sondern nur für die Möglichkeit, über diese einen Vertrag abzuschließen. Der Auftraggeber beauftragt den Makler mit der Suche und Benennung eines Interessenten, untersagt ihm aber, mit diesem in Verbindung zu treten. Als reiner Nachweismakler bedarf es keiner besonderen Sachkunde. Der Nachweismakler muss lediglich eine konkrete Abschlussmöglichkeit benennen.  Im Gegensatz zum Nachweismakler ermöglicht der Vermittlungsmakler es dem Interessenten, ohne weiteres in konkrete Vertragsverhandlungen mit dem Dritten einzugehen und auf den Willen des Vertragspartners zum Vertragsschluss einzuwirken. Ein nicht abschlussbereiten Interessenten muss also abschlussbereit geführt werden.

    Der Immobilienmakler verhandelt mit allen Vertragsparteien, bis das Geschäft zum Abschluss gebracht wurde. Für Üblich wird der Vermittlungsmakler als Verkäufer mit besonderen Pflichten betrachtet. Je nach den rechtlichen Bestimmungen des Bundeslandes und der Situation auf dem Immobilienmarkt, kann die Zahlung der Provision variieren.  Für seine erfolgreichen Bemühungen (Erfolgsprinzip) erhält der Immobilienmakler eine Courtage (Maklerprovision). Zur Vermittlung einer Immobilie wird ein Maklervertrag mit dem Anbieter und dem Käufer / Kaufinteressenten geschlossen. Diese fungieren als Auftraggeber des Immobilienmaklers. Unabdingbarer Bestandteil ist das Provisionsversprechen des oder der Auftraggeber, ferner die Tätigkeit den gewünschten Erfolg bewirkt. In seltenen Fällen, gibt es einen „Festpreismakler“ bei dem die Provision unabhängig vom erfolgreichen Verkauf ist. Die Provision wird i.d.R. bei Abschluss des vermittelten Vertrags fällig.

    Der Provisionsanspruch des Immobilienmaklers entsteht, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen der Maklertätigkeit und dem Abschluss des Vertrags besteht. Diese Voraussetzung obliegt im Streitfall beim Makler und er muss diese beweisen. Die Höhe der Maklercourtage, die in § 652BGB als „Mäklerlohn“ bezeichnet wird, kann im Rahmen bestimmter gesetzlicher Grenzen grundsätzlich frei verhandelt werden und richtet sich nach der Lage am Markt, dem Verkaufspreis der Immobilie sowie den Markt üblichen Konditionen. Üblicherweise liegt die Courtage bei privaten Immobilienverkäufen in Deutschland zwischen 5,95 und 7,14 % des beurkundeten Kaufpreises, bei privaten Immobilienvermietungen bis zu zwei Netto-Monatskaltmieten und bei gewerblichen Immobilienverkäufen je nach den individuellen Preisabsprachen zwischen Makler und Auftraggeber. Die marktübliche Höhe der Makler Courtage in % bei Immobilienverkäufen weichen von Bundesland zu Bundesland ab. Des weiteren werden teilweise die Provision zwischen Käufer- und Verkäuferpartei geteilt (häufig zu gleichen Teilen). Die Provision des Verkäufers wird in der Branche als Innenprovision, die des Käufers als Außenprovision benannt. In manchen Fällen wird zwischen Makler und Verkäufer eine Mehrerlösvereinbarung getroffen. Hierbei wird zu der regulären Provision eine zusätzliche Provision gezahlt, wenn der Verkaufspreis eine bestimmte Schwelle übersteigt.

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    Wissenswertes zum Thema Eigentumswohnung bzw. Wohneigentum:

    Wohnungseigentum bezeichnet eine Form des Eigentums im deutschen Recht an einer einzelnen Wohnung. Diese wird durch eine Eintragung in das Grundbuch begründet. Hierbei erhält jede Wohnung ein eigenes Grundbuchblatt und kann deshalb wie jede andere Immobilie verkauft, mit Grundpfandrechten belastet oder vererbt werden. Die Wohnung im Wohnungseigentum wird umgangssprachlich als Eigentumswohnung bezeichnet.

    Wohnungseigentum ist eine der bedeutendsten Kapitalanlage-Formen in Deutschland. Wie auch bei anderen Kapitalanlagen erwartet der Anleger bei Wohnungseigentum einen Kapitalertrag und eine Wertsteigerung.

    Im Fall einer Eigennutzung kann der Eigentümer einen ideellen Nutzungswert durch die Ersparnis von Miete erzielen. Bei der klassischen Vermietung der Eigentumswohnung steht die Mietrendite im Vordergrund. Der Marktwert ist stark abhängig von Faktoren wie z.B. die Lage der Immobilie, der Pflegezustand, der Ausstattung, dem Ertragswert. Er schwankt zwischen niedrigem Marktwert für Schrottimmobilien und einem sehr hohen Marktwert für Luxusimmobilien. Zudem sind die Nebenkosten wie die Instandhaltungsrücklagen zu berücksichtigen. Eine Verknappung des Wohnraums führ häufig ebenso zu einer Wertsteigerung. Aus Gründen der Altersvorsorge werden Kapitalanlagen auch als langfristiges Investment getätigt.

    In der Bundesrepublik können die Bürger bei Wohnimmobilien zwischen Mietwohnung- überwiegend im Mehrfamilienhaus oder Wohneigentum- Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus oder Wohnungseigentum im Mehrfamilienhaus entscheiden.

    Als Sondereigentum bezeichnet sich das (Allein-)Eigentum an den Räumen einer Wohnung. Es steht dadurch in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum. Beide zusammen = Sondereigentum und Miteigentumsanteil sind das Wohnungseigentum. Welche Räume zu Sondereigentum zählen, wird in der Teilungserklärung  geregelt.

    Das Teileigentum ist ein Parallelbegriff zu Wohnungseigentum. Hierbei handelt es sich beim Sondereigentum nicht um klassische Wohnräume, sondern um „nicht zu Wohnzwecken dienende Räume“, Hierzu zählen Ladengeschäfte, Geschäftsräume oder Räume für sonstige gewerbliche Zwecke usw.

    Neben den gleichstehenden Begrifflichkeiten Wohnungseigentum und Teileigentum müssen die Begriffe Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum korrekt zugeordnet werden, denn davon unter anderem die Zuständigkeit und Kostentragungspflicht für die Instandhaltung abhängig ist.

    Das WEG spricht vom gemeinschaftlichen Eigentum. Zum Gemeinschaftseigentum zählen zunächst das eigentliche Grundstück und Minimum die notwendigen oder das Äußere prägende Gebäudeteil, in denen Sondereigentum sich befindet. Konstruktiv notwendig Beispiele sind Fundament, Außenwände, Geschossdecken, Dach, tragende oder aussteifende Innenwände, Fenster und Türen etc. Außerdem gehören zum Gemeinschaftseigentum gemeinschaftlich genutzte Gebäudeteile und Anlagen wie Treppen, Eingangsbereiche, gemeinsamer Heizungskeller, Leitungen für Energie, Wasser, Abwasser usw.

    Einem Wohn- oder Teileigentum können durch spezielle Vereinbarung Sondernutzungsrechte an Teilen des Gemeinschaftseigentums zugeordnet werden. Der Berechtigte kann dann über die Fläche unter Ausschluss der übrigen Eigentümer verfügen. In der Praxis findet sich dies bei PKW-Stellplätzen, Kellerräumen sowie Gartenflächen wieder.

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